Es wird eine standardisierte Dreifach-Messung bei versicherten Personen mit bereits diagnostiziertem Bluthochdruck durchgeführt. Die Durchführung der standardisierten DreifachMessung des Blutdrucks erfolgt unter Verwendung der Standardarbeitsanweisung (SOP) nach BAK.
Die Interpretation, Ableitung entsprechender Maßnahmen und Dokumentation der gemessenen Werte erfolgen mit dem „Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ . In Abhängigkeit von dem Mittelwert aus der 2. und 3. Messung erhalten versicherte Personen eine konkrete Empfehlung zu Maßnahmen. Bei Werten oberhalb definierter Grenzwerte erhalten die versicherten Personen die Empfehlung zur zeitnahen weiteren Abklärung durch eine Ärztin/einen Arzt.